Am Freitag, dem 26. Juni 2020, mit Beginn um 20:00 Uhr findet wieder die alljährliche ordentliche Vollversammlung statt.

Die Tagesordnungspunkte sowie weitere Details werden noch zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Vertretungen

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mitglieder, die aus welchem Grund auch immer an der Vollversammlung nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht an ein anderes Mitglied, das das Stimmrecht besitzt und weder Verwalter noch Bediensteter der Genossenschaft ist, vertreten zu lassen. Dasselbe gilt auch für Gesellschaften.

Ein Mitglied darf nicht mehr als zwei andere Mitglieder vertreten.

Das Mitglied, das Einzelunternehmer ist, kann sich in der Vollversammlung auch durch den Ehegatten, durch Verwandte bis zum dritten Grad oder durch Verschwägerte bis zum zweiten Grad vertreten lassen, sofern sie im Betrieb mitarbeiten.

Die Vollmacht muss schriftlich erfolgen.